Hausordnung
Die Hausordnung regelt das Zusammenleben aller Mitbewohner des Hauses. Sie enthält Rechte und Pflichten. Sie gilt für alle Bewohner.
Ohne eine gewisse Ordnung ist das Zusammenleben mehrerer Menschen unter einem Dach nicht möglich. Alle werden sich nur dann wohlfühlen, wenn alle Hausbewohner aufeinander Rücksicht nehmen.
Lärm
- Jeder Mieter, jede Mieterin ist dafür verantwortlich, dass vermeidbarer Lärm in der Wohnung, im Haus, im Hof und auf dem Grundstück unterbleibt. Besondere Rücksichtnahme ist in der Zeit von 13:00 bis 15:00 Uhr sowie zwischen 22:00 und 6:00 Uhr geboten. Radios, Fernseher, CD-Player usw. sind auf Zimmerlautstärke einzustellen. Bei Feiern aus besonderem Anlass sollten alle Mitbewohner rechtzeitig informiert werden.
- Das Spielen von Instrumenten ist während der Mittagsruhe von 13:00 bis 15:00 Uhr und zwischen 19:00 und 8:00 Uhr grundsätzlich untersagt. In den anderen Zeiten darf nicht länger als zwei Stunden am Tag musiziert werden.
Sicherheit
- Unter Sicherheitsaspekten sind Haustüren, Kellereingänge und Hoftüren ständig geschlossen zu halten.
- Haus- und Hofeingänge, Treppen und Flure sind als Fluchtwege grundsätzlich freizuhalten.
- Das Grillen mit Holzkohle ist auf den Balkonen grundsätzlich nicht gestattet. Zum Grillen steht eine geeignete Fläche unweit des Gebäudes zur Verfügung.
- Das Lagern von feuergefährlichen, leicht entzündbaren sowie Geruch verursachenden Stoffen ist untersagt.
- Bei Undichtigkeiten und sonstigen Mängeln an den Wasserleitungen ist sofort der zuständige Kundenbetreuer vor Ort bzw. der Concierge, zu benachtichtigen.
- Die Balkone müssen von Schnee, Brennstoffen und sonstigen ungewöhnlichen Belastungen freigehalten werden.
- Der Mieter hat während seiner Abwesenheit die Türen und Fenster geschlossen zu halten.
- Das Rauchen in den Gemeinschaftsanlagen, -räumen und Fluren ist verboten.
Reinigung
- Haus und Grundstück sind in einem sauberen und reinen Zustand zu halten.
- Zur Abwendung von Ungeziefer müssen die Haushaltsabfälle ordnungsgemäß in die dafür vorgesehenen Mülltonnen und Container entsorgt werden. Auf eine konsequente Trennung des Mülls ist zu achten.
- Sondermüll und Sperrgut gehören nicht in diese Behälter. Sie sind nach der Satzung der Stadt gesondert zu entsorgen. Auf der Internetseite der Berliner Stadtreinigung (BSR) erhalten Sie informationen was in die neue Orange Box hinein gehört.
- Blumenbretter und Blumenkästen müssen am Balkon oder auf der Fensterbank sicher angebracht werden. Beim Gießen von Blumen ist darauf zu achten, dass das Wasser nicht an der Hauswand herunter läuft und auf die Fenster und Balkone anderer Mieter tropft.
- Zum Waschen ist die Waschküche zu benutzen. Die Wäsche darf nicht im Wohnraum getrocknet werden. Das sichtbare Aufhängen und Auslegen von Wäsche auf Balkonen, in Fenstern usw. ist unzulässig.
Lüften
- Die Wohneinheiten sind auch in der kalten Jahreszeit ausreichend zu lüften. Dies erfolgt durch möglichst kurzfristiges, aber ausreichendes Öffnen der Fenster. Zum Treppenhaus hin darf die Wohnung, vor allem die Küche, nicht entlüftet werden.
Fahrzeuge
- Das Abstellen von motorisierten Fahrzeugen auf dem Hof, den Gehwegen und den Grünflächen ist nicht gestattet. Autos und Motorräder dürfen auf dem Grundstück weder gewaschen noch dürfen Ölwechsel und Reparaturen durchgeführt werden.
- Beim Befahren der Garageneinfahrten und Parkplätze ist grundsätzlich Schrittgeschwindigkeit einzuhalten.
- Das Abstellen von Fahrrädern ist grundsätzlich nur auf den dafür vorgesehenen Flächen und im Fahrradkeller gestattet.
Haustiere
- Die Haltung von Haustieren ist nicht gestattet.


